Bauanträge: Marktgemeinde Lichtenau

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Bauanträge

Digitaler Bauantrag im Landkreis Ansbach

Seit dem 1. Januar 2024 können beim Landratsamt Ansbach Bauanträge online eingereicht werden. Die Einreichung von Anträgen in Papierform ist weiterhin zugelassen.

Mehr Bürgerfreundlichkeit, weniger Papier: Der digitale Bauantrag ermöglicht es, Bauanträge über Online-Formulare beim Landratsamt einzureichen. Auch am Computer entworfene Pläne können sofort an den Online-Antrag angehängt werden. Beim Ausfüllen gibt die Software zahlreiche Hilfestellungen, sie listet zum Beispiel erforderliche Bauvorlagen auf. Dies soll dafür sorgen, dass die Bauanträge sofort vollständig eingereicht werden.

Mit dem 1. Januar 2024 ändert sich zugleich die Zuständigkeit für die Annahme von vielen Anträgen, die weiterhin in Papierform eingereicht werden: Eingangsbehörde ist dann üblicherweise das Landratsamt – statt wie bisher die Gemeinden. Wer wissen möchte, wo welcher Antrag einzureichen ist, wie die Einreichung über den Online-Assistenten oder die Nachreichung fehlender Unterlagen funktioniert, findet eine ausführliche Anleitung des Bayerischen Staatsministeriums unter www.digitalerbauantrag.bayern.de/ im Menü „Informationen für Entwurfsverfasser und Bauherren“.  Eine Ausnahme stellen schriftliche Anträge für das Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Anträge auf Befreiung dar. Diese sind weiterhin über die zuständige Gemeinde einzureichen.

 

Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB steht der Gemeinde eine Frist von zwei Monaten nach Eingang des Bauantrags zu, um über einen Bauantrag zu entscheiden und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen oder zu verweigern. Die Verwaltung wird vollständig eingereichte Bauanträge stets so schnell wie möglich bearbeiten und dem Bauausschuss vorlegen.

Wie weisen Sie darauf hin, dass gemäß der gemeindlichen Entwässerungssatzung für alle Bauvorhaben ein Entwässerungsplan einzureichen ist, aus dem die Regenwasserableitung sowie die Schmutzwasserableitung ersichtlich ist. Dies bedeutet, dass auch bei Garagen und sonstigen Nebenanlagen die Entwässerung in der Eingabeplanung darzustellen ist.

Bitte beachten Sie folgende Fristen:

  • Die Sitzungen des Bauausschusses finden in der Regel am 2. Montag im Monat statt
  • Die Anträge müssen spätestens 10 Tage vor der Sitzung in der Verwaltung vorliegen - Wir bitten Sie daher, die Planunterlagen frühstmöglich beim Landratsamt einzureichen.

Hier finden Sie die Sitzungstermine des Bauausschusses.