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Bekanntmachung der Bodenrichtwerte gem. §196 BauGB i.V.m. §12 BayGAV

icon.crdate05.07.2024

Landratsamt Ansbach - Gutachterausschuss Bekanntmachung der Bodenrichtwerte gem. § 196 BauGB i.V.m. § 12 BayGAV Die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2024 wurden vom Gutachterausschuss des Landkreises Ansbach beschlossen.

Bekanntmachung

 

Landratsamt Ansbach - Gutachterausschuss

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte gem. § 196 BauGB i.V.m. § 12 BayGAV

Die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2024 wurden vom Gutachterausschuss des Landkreises Ansbach beschlossen.
Die Unterlagen werden in der Zeit vom

15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024

öffentlich ausgelegt und können während der Parteiverkehrszeiten

Montag           08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Dienstag         08.00 bis 12.00 Uhr

Mittwoch         14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag     08.00 bis 12.00 Uhr

Freitag            08.00 bis 12.00 Uhr

im Rathaus, Ansbacher Str. 11, im Zimmer E 02 eingesehen werden.

Jeder hat das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Ansbach (E-Mail gaa(@)landratsamt-ansbach.de, Tel. 0981/468-1052 Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich schriftliche von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilte Auskünfte rechtsverbindlich sind.

Die Richtwertzonen und Bodenrichtwerte des kompletten Landkreises Ansbach können voraussichtlich ab September 2024 auf der Internetseite http://bodenrichtwerte.bayern.de/ kostenfrei eingesehen werden.

Die Bodenrichtwertsammlung unterliegt dem Urheberrechtsgesetz. Danach steht dem jeweiligen Gutachterausschuss das ausschließliche Recht zu, die Bodenrichtwertsammlung insgesamt oder einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil davon zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.