Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Fachschule, Beantragung der Zulassung zur Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife

Durch die Ergänzungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Prüfungsteilnehmer unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Ausbildung über die für ein Fachhochschulstudium erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Die Prüfung kann an vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bestimmten öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen, an den staatlichen Technikerschulen für Agrarwirtschaft und für Waldwirtschaft sowie an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademien abgelegt werden. Informationen über Zulassungsvoraussetzungen, die schriftliche und mündliche Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife und fachgebundenen Fachhochschulreife sowie zur Prüfungsvorbereitung finden Sie im "Merkblatt über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife" (siehe "Weiterführende Links").

Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im "Merkblatt über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife" (siehe "Weiterführende Links").

Der Zulassungsantrag ist bis spätestens 1. März an den Leiter bzw. die Leiterin der Schule, an der die Prüfung abgenommen werden soll, zu richten.

Fachschulen

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)