Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Bauland, Bereitstellung durch Gemeinde

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

  • Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Markt Lichtenau - Bürgermeister

AdresseMarkt Lichtenau - Bürgermeister
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
+49 9827 9211-0+49 9827 9211-0
+49 9827 9211-33+49 9827 9211-33

BürgermeisterOrt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau

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