Wohnraum, Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
Gemeinden können den Bau oder Erwerb von Wohnraum unterstützen.
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
Markt Lichtenau - Bauamt
AdresseMarkt Lichtenau - Bauamt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
+49 9827 9211-0+49 9827 9211-0
+49 9827 9211-33+49 9827 9211-33
Dietrich, ChristianAbteilungsleiter
BauamtOrt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)