Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Gemeinderatssitzung, Erstellung einer Niederschrift

Über die Verhandlungen des Gemeinderats sind Niederschriften anzufertigen.

Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

  • Tag und Ort der Sitzung,
  • die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder,
  • die behandelten Gegenstände,
  • die Beschlüsse und
  • das Abstimmungsergebnis.


Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.

Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei. Dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.

  • Art. 54 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Markt Lichtenau - Büro des Bürgermeisters

AdresseMarkt Lichtenau - Büro des Bürgermeisters
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
+49 9827 9211-0+49 9827 9211-0
+49 9827 9211-33+49 9827 9211-33

Balles, ThomasAmtsleiter
09827 9211-1609827 9211-16
09827 9211-3309827 9211-33

Büro des BürgermeistersOrt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau

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