Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Selbstorganisierte Förderung von Kindern, Beratung und Unterstützung

Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.

Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern z. B. in Krabbelgruppen oder Spielstuben selbst organisieren wollen, sollen von den Jugendämtern beraten und unterstützt werden.

Ansprechpartner ist das zuständige örtliche Jugendamt.

  • § 25 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

Landratsamt Ansbach

AdresseLandratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
+49 981 468-0+49 981 468-0
+49 981 468-1119+49 981 468-1119

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)