Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Besondere Busverbindungen, Bereitstellung

Landkreise und kreisfreie Gemeinden können besondere Busverbindungen (z. B. als Disco-Bus, Nachtexpress, Radl-Busse) an Wochenenden oder zur Förderung des Fremdenverkehrs anbieten.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Landkreise und kreisfreien Gemeinden.

Nähere Informationen über die besonderen Busverbindungen erhalten Sie bei Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.

  • Art. 5 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
  • Art. 1 und 8 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)

Landratsamt Ansbach

AdresseLandratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
+49 981 468-0+49 981 468-0
+49 981 468-1119+49 981 468-1119

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)