Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Spendenquittung, Ausstellung durch die Gemeinde

Gemeinden stellen Spendenquittungen für Sach- und Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke aus.

Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.

Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.

Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.

 

 

Vordrucke zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen

Markt Lichtenau - Finanzverwaltung

AdresseMarkt Lichtenau - Finanzverwaltung
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
+49 9827 9211-0+49 9827 9211-0
+49 9827 9211-33+49 9827 9211-33

Popp, DirkKämmerer
09827 9211-1809827 9211-18
09827 9211-3309827 9211-33

FinanzverwaltungOrt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)