Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Gewalt gegen Frauen, Polizeiliche Beratung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?

Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.

Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens und Ihre Rechte als Opfer. Im Einzelfall wird Sie Ihnen auch Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie sich zukünftig vor Gewalttaten schützen können.

kostenlose Beratung

  • § 177 Strafgesetzbuch (StGB)
  • §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)

Polizeipräsidium Mittelfranken

AdressePolizeipräsidium Mittelfranken
Jakobsplatz 5
90402 Nürnberg
+49 911 2112-0+49 911 2112-0
+49 911 2112-1005+49 911 2112-1005

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)