Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Sperrzeit, Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung

Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.

Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek etc. betreiben wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften zur Sperrzeitregelung halten.

Die allgemeine Sperrzeit beginnt in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. "Putzstunde"). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.

Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen), verkürzt oder aufgehoben werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben.

Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.

Die Gemeinden dürfen von der allgemeinen Sperrzeit nur abweichen, wenn dies durch Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse gerechtfertigt ist.
Bei der Entscheidung, welche Sperrzeit festgesetzt wird, haben die Gemeinden in jedem Fall die Interessen der Nachbarschaft - insbesondere deren Recht auf eine ungestörte Nachtruhe - zu berücksichtigen.

Die Gebühren richten sich nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis.

  • § 18 Gaststättengesetz (GastG)
  • §§ 7 und 8 Bayerische Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Bayerische Gaststättenverordnung - BayGastV)

Markt Lichtenau - Bürgerbüro / Ordnungsamt

AdresseMarkt Lichtenau - Bürgerbüro / Ordnungsamt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
+49 9827 9211-0+49 9827 9211-0
+49 9827 9211-33+49 9827 9211-33

Klein, ElkeSachbearbeiterin
09827 9211-1209827 9211-12
09827 9211-3309827 9211-33
Heiden, DeniseSachbearbeiterin
09827 9211-1109827 9211-11
09827 9211-3309827 9211-33
Gergert, NataliaSachbearbeiterin
09827 9211-1309827 9211-13
09827 9211-3309827 9211-33

Bürgerbüro / OrdnungsamtOrt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)