Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Wasserverbände, Beratung und Rechtsaufsicht

Die Rechtsaufsichtsbehörden beraten die Wasserverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Wasserverbände sind im Bereich der Wasserwirtschaft tätig. Sie dienen dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen ihrer Mitglieder.

Aufsichtsbehörden im Sinn des Wasserverbandsgesetzes und des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes sind die Kreisverwaltungsbehörden.

  • Art. 2 Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BayAGWVG)
  • Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG)

Landratsamt Ansbach

AdresseLandratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
+49 981 468-0+49 981 468-0
+49 981 468-1119+49 981 468-1119

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)