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Hier finden Sie wichtige und interessante Daten und Fakten über die Marktgemeinde Lichtenau und die Ortsteile sowie das Grußwort von Herrn Bürgermeister Markus Nehmer.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie hier eine Einsicht in die Struktur der Gemeindeverwaltung, eine Übersicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie wichtige Hinweise zu allen Lebenslagen und Dienstleistungen. Des Weiteren finden Sie Informationen über die Mitglieder des Gemeinderates sowie der Ausschüsse und unser Mitteilungsblatt.
Hier erhalten Sie Einblicke in die Bereiche der Bildungseinrichtungen, der Jugend- und Seniorenangebote sowie alles rund um das Thema Wohnen und Bauen in Lichtenau.
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Unter Abordnung versteht man die vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherren bzw. Arbeitgebers unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle.
Die Regierungen sind für die Abordnung von staatlichen Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen (ausgenommen Berufliche Oberschulen) zuständig. Für Abordnungen im Bereich Grund- und Mittelschulen innerhalb des Schulamtsbezirks ist das jeweilige Staatliche Schulamt zuständig.
Die vorübergehende ganze oder teilweise Abordnung an eine andere Dienststelle regelt sich nach Art. 47 und Art. 49 Bayerisches Beamtengesetz bzw. wenn es sich um eine länderübergreifende Abordnung handelt nach § 14 Beamtenstatusgesetz bzw. wenn es sich um Tarifbeschäftigte handelt, nach § 4 Abs. 1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).