Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Praktikumslehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Beantragung der Bestellung oder Entpflichtung

Das staatliche Schulamt kann die Bestellung und Entpflichtung von Praktikumslehrerinnen und Praktikumslehrern an Grund- und Mittelschulen beantragen.

Eine Praktikumslehrerin oder ein Praktikumslehrer betreut Lehramtsstudierende im Rahmen ihres Lehramtsstudiums. Sie/Er zeigt Unterrichtsstunden und berät die Studierenden bei der Durchführung von eigenen Unterrichtseinheiten.

Das jeweilige Schulamt teilt im Einvernehmen mit den Hochschulen und der Regierung die Praktikumslehrkräfte ein und schlägt diese zur Bestellung der Regierung vor.

  • Organisation der Praktika für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I

Regierung von Mittelfranken

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+49 981 53-1456+49 981 53-1456

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)