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Hier finden Sie wichtige und interessante Daten und Fakten über die Marktgemeinde Lichtenau und die Ortsteile sowie das Grußwort von Herrn Bürgermeister Markus Nehmer.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie hier eine Einsicht in die Struktur der Gemeindeverwaltung, eine Übersicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie wichtige Hinweise zu allen Lebenslagen und Dienstleistungen. Des Weiteren finden Sie Informationen über die Mitglieder des Gemeinderates sowie der Ausschüsse und unser Mitteilungsblatt.
Hier erhalten Sie Einblicke in die Bereiche der Bildungseinrichtungen, der Jugend- und Seniorenangebote sowie alles rund um das Thema Wohnen und Bauen in Lichtenau.
Entdecken Sie auf den folgenden Seiten die vielfältigen Freizeitzeitaktivitäten, das Vereinslebens und Kulturangebote der Marktgemeinde Lichtenau.
Ausnahmen können gewährt werden von der Voraussetzung der praktischen Tätigkeit als Ingenieur und des Universitäts-, Hochschul-, Fachhochschul- oder Ingenieurschulabschlusses (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG) sowie von der Ableistung einer sechsmonatigen Ausbildung in einer Technischen Prüfstelle (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 KfSachvG).
Für die Erteilung einer Ausnahme hinsichtlich eines abweichenden Studiengangs ist eine positive ABIS-Bewertung mit dem Antrag vorzulegen (ABIS = Anwendung zur Bewertung von Ingenieur-Studienabschlüssen).
Für die Erteilung einer Ausnahme hinsichtlich der praktischen Tätigkeit bzw. der Verkürzung der sechsmonatigen Ausbildung sind dem Antrag eine ausführliche Begründung des Ausnahmegrunds, ein Arbeitszeugnis/Dienstzeugnis bzw. weitere geeignete Unterlagen beizulegen, um eine Verkürzung der Zeiten begründen zu können.
Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallprüfung.