Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Schlepp- und Reklameflüge, Beantragung einer Erlaubnis

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Schlepp- oder Reklameflüge mit geschleppten Gegenständen durchführen möchten.

Die Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Luftraums für Schlepp- und Reklameflüge muss beim zuständigen Luftamt beantragt werden.

Eine Erlaubnis kann erteilt werden,

  • wenn der Luftfahrzeugführer eine Schleppberechtigung besitzt,
  • das Luftfahrzeug mit einem geeichten Barographen ausgerüstet ist,
  • nicht mehr als drei Luftfahrzeuge in Formation fliegen sollen und
  • die Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich mit einschließt.  

1 Woche vor dem geplanten Schlepp- oder Reklameflug

60,00 - 260,00 EUR

Reklameflüge, bei denen die Reklame nur in der Beschriftung des Luftfahrzeugs besteht, bedürfen keiner Erlaubnis.

  • Schleppberechtigung
  • Nachweis über geeichten Barographen
  • Nachweis über Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs, die das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich einschließt

  • § 15 Abs. 1 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)

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