Sitzungsberichte: Marktgemeinde Lichtenau

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Rathaus
Burg Lichtenau

Sitzungsberichte aus dem Bauausschuss

Hier finden Sie die Sitzungsberichte aus dem Bauausschuss

Bericht über die Bauausschusssitzung vom 13.05.2024

Behandlung von Anträgen auf Baugenehmigung

Errichtung einer Fertigungshalle; Lichtenau; Unterrottmannsdorf

Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Carport

Lichtenau; Oberrammersdorf, Ringelwiese

Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zu allen Anträgen einstimmig.

Bericht über die Bauausschuss-Sitzung vom 11.03.2024

Beratung und Beschlussfassung zur Beauftragung eines Elektrounternehmers zum Einbau eines LAN-Netzwerkes in die Grundschule Lichtenau im Rahmen des Digitalpaktes Schule
Im Rahmen des Förderprogrammes „Digitalpakt Schule“ stehen dem Markt Lichtenau noch Förderungen in Höhe von 50.000 € zu. Der Digitalpakt läuft voraussichtlich im Mai 2024 aus. Dann drohen die Fördermittel zu verfallen.

Deshalb hat der Marktgemeinderat Lichtenau ist in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 09.11.2023 die Durchführung und Vergabe der Planungen für ein LAN-Netzwerk in der Grundschule an die Firma 3Plan AG Bayreuth vergeben. Inzwischen hat die Firma das Leistungsverzeichnis erstellt und die Ausschreibungen durchgeführt

Die erste beschränkte Ausschreibung erging an 5 Firmen. Leider sind keine Angebote eingegangen.

Nach Marktsondierung durch die Verwaltung erfolgte die zweite Ausschreibung im Rahmen einer freihändigen Vergabe. Es wurden 3 Firmen angeschrieben. Von diesen 3 Firmen hat nur eine Firma, die Firma Wichtrey, aus Merkendorf ein Angebot abgegeben. Nach Prüfung und Wertung beträgt die Angebotssumme 49.735,24 €.  

Auf Empfehlung des beteiligen Ingenieurbüros und der Verwaltung beschließt der Bauausschuss einstimmig die Annahme des Angebotes zur Erstellung eines LAN-Netzwerkes in der Grundschule durch die Firma Wichtrey Merkendorf zum Angebotspreis in Höhe von 49.735,24 €.

Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung einer Förderung zur Maßnahme "Biberschutz Milmersbach"
Aufgrund der Nähe des Sportplatzes zum Milmersbach, wurde von der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ansbach der Vorschlag zur Errichtung eines Biberschutzes am Milmersbach angeraten. Dieser könnte über die „Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien – LNPR“ gefördert werden. Die Förderquote liegt bei 50%.

Die Maßnahme „Biberschutz Milmersbach“ besteht aus der Erstellung des Leitungsgrabens mit seitlicher Lagerung des Aushubs, Trennen der Wurzeln, Lieferung der Betonstahlmatten, Abfuhr und Entsorgung der Wurzelstöcke, Einbau des Biberschutzzaun, Verschließen und verdichten des Grabens.

Der Sportverein hat angeboten, diese Maßnahme personell zu unterstützen. Der Einbau der Betonstahlmatten und die Verdichtung des Erdreichs bei Verfüllung könnte durch den Sportverein übernommen werden.

Nachdem vom Gremium eine Erweiterung der geplanten Maßnahme auch auf der Nordseite als sinnvoll angesehen wird, beauftragt das Gremium die Verwaltung mit der Beantragung einer Förderung für die Maßnahme „Biberschutz Milmersbach“ und Durchführung der Maßnahme bei Förderzusage bei Kosten bis zu 20.000 Euro.

Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung der Reinigung des Parkettbodens der Alten Turnhalle
Seitens der Verwaltung bestanden Überlegungen, den Parkettfußboden in der Alten Turnhalle reinigen oder abschleifen und neu versiegeln zu lassen.

Der Parkettfußboden wurde jedoch nach dem letzten großen Event am 02.03.2024 vom Veranstalter, Herrn Peter Schwab, gründlich maschinell gereinigt. Die Optik hat sich dadurch verbessert. Da der Boden nur gereinigt wurde, kann sich die Optik des Parketts wieder verschlechtern. Deshalb hat die Verwaltung von der Fa. Schwab ein Angebot über das Einlassen des Bodens mit Pflegeölen erhalten. Die Kosten hierfür betragen brutto 548,11 Euro. Der Preis beinhaltet lediglich die Materialkosten, die Arbeit wird von Herrn Peter Schwab von der Gemeinde kostenneutral erledigt.

Das Gremium nimmt das Angebot an und bedankt sich bei Herrn Schwab für die geleistete Arbeit.

Behandlung von Bauanträgen
Anträge auf Vorbescheid

Neubau eines Carports in Schlauersbach, Fl.Nr. 82/10
Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem Vorhaben.

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport in Unterrottmannsdorf Fl.Nr. 117
Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem Vorhaben hinsichtlich des Standortes des Wohnhauses.

Bekanntgaben

  • Für den Spielplatz am Roggenberg wurde eine neue Schaukel bestellt, nachdem die Schaukelpfette der alten Schaukel morsch war und ein Austausch verhältnismäßig teuer ist.
  • Die Förderung der Planung zur Nahwärmeversorgung in Lichtenau wurde bewilligt. Die Fördersumme beträgt im Zuwendungsbescheid 81.325,00 €.

Bericht über die Bauausschuss-Sitzung vom 15.02.2024

Niederschlagswassereinleitung OT Gotzendorf und OT Unterrottmannsdorf und für das Baugebiet Unterrottmannsdorf

Die Erlaubnis vom 28.Oktober 2004 „Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Gotzendorf in den Zandtbach und aus dem Ortsteil Unterrottmannsdorf in den Moosbach durch den Markt Lichtenau, Landkreis Ansbach“ endet am 31.12.2024. Die Erlaubnis vom 17.07.2006 „Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Nr. 21 „Östlicher Ortsrand Unterrottmannsdorf“ im Ortsteil Unterrottmannsdorf über das Regenrückhaltebecken „Löschweiher“ in den Moosbach durch den Markt Lichtenau“ endet am 31.12.2026.

Das Landratsamt Ansbach informierte am 15.01.2024, dass das Fehlen der Einleitungserlaubnis eine Ordnungswidrigkeitsverfahren bis hin zur Umweltstraftat und zum Verlust der Befreiung der Niederschlagswasserabgabe führt. Die Anträge müssen deshalb fristgerecht eingereicht werden. .

Für das Erstellen einer Neubeantragung der beiden Einleitungen liegen Honorarangebote vom Ingenieurbüro Christofori & Partner aus Heilsbronn mit einer Summe von insgesamt 12.742,41 Euro vor.

Bestandteil der Erstellung der Antragsunterlagen ist u.a. die Erstellung folgender Unterlagen: Erläuterung, Übersichtskarte; Übersichtslageplan, Lagepläne, Berechnungsplan, Bestandslageplan, Bestandslängsschnitte Hydraulische Berechnung.

Die Erlaubnisdauer einer gehobenen Erlaubnis beträgt dann wieder 20 Jahre.

Das Gremium regt an, die beiden Verfahren zusammenzufassen, um künftig Kosten zu sparen.

Der Bauausschuss beauftragt das Ingenieurbüro Christofori & Partner mit der Neubeantragung der Genehmigung zur Niederschlagswasserableitung der Ortsteile Gotzendorf und Unterrottmannsdorf in den Zandtbach und Moosbach laut Honorarangebot vom 30. 01.2024  mit 8.006,80€ (brutto) sowie des Baugebietes Unterrottmannsdorf in den Moosbach laut Honorarangebot vom 30.01.2024 mit 4.735,61€ (brutto).

Die Beschlüsse erfolgten einstimmig

 

Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Hallenbeleuchtung im Feuerwehrgerätehaus Lichtenau

Die Hallenbeleuchtung im Feuerwehrgerätehaus muss erneuert werden. Die Beleuchtung stammt aus den 70er Jahren, es gibt keine Ersatzteile mehr.

Die Kosten betragen brutto ca. 8.600 Euro. Außer für die Außenleuchte ist eine Förderung bei der BAFA in Höhe von 15 % möglich (netto 5.899,31, 15 % = 884 Euro).

Das Angebot beinhaltet die Materialkosten. Die Arbeiten werden größtenteils kostenneutral durch die FFW durchgeführt. Lediglich der federführende Elektriker soll einen Aufwandsersatz erhalten.

Der anwesende Elektriker erläutert das Vorhaben. Der Kunststoff bei den Lampen aus den 70er Jahren ist spröde, seit Ende 2022 sind keine Röhren mehr erhältlich. Die Arbeitszeit beträgt geschätzt 40 Stunden. Durch die Erneuerung der Anlage können 35 % der Stromkosten bei 100 % Leistung und nochmals 10 % bei gedimmter Beleuchtung eingespeist werden. Dadurch dass die Anlage nicht durch eine Firma installiert wird, sondern in Eigenleistung beträgt die Amortisationszeit ca. 5 Jahre.

Der Bauausschuss erteilt die Genehmigung zur Beschaffung der Hallenbeleuchtung einstimmig.

2. Bgm. Friedrich Bauer bedankt sich bei den anwesenden Mitgliedern der FFW Lichtenau für das Engagement.

 

Bauleitplanung des Zweckverbandes Altmühlsee und der Stadt Ornbau; Beteiligung als Nachbargemeinde;
8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Solarpark Ornbau

Der Zweckverband Altmühlsee hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der Stadtrat Ornbau hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)  die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ornbau“ beschlossen

Das Gremium stellt fest, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen die Belange des Marktes Lichtenau nicht berühren und der Markt Lichtenau keine Einwendungen vorbringt.

 

Behandlung von Bauanträgen

Anträge auf  Baugenehmigung;

Errichtung eines Pferdestalles
Lichtenau; Fl.Nr. 635, Gemarkung Herpersdorf

Errichtung von Terrassendächern, Überdachung Hauseingang, Überdachung zwischen Haus und Garage
Lichtenau; Schlauersbach 12 a

Errichtung einer Terrassenüberdachung
Lichtenau; Rosenweg 1

Errichtung einer Pergola am Feuerwehrgerätehaus in Lichtenau
Lichtenau; Rutzendorfer Weg 28

Die Kosten werden vollständig von der Freiwilligen Feuerwehr Lichtenau getragen.

Der Bauausschluss erteilt das Einvernehmen zu allen Anträgen einstimmig.

Bericht über die Bauausschusssitzung vom 11.12.2023

Beratung und Beschlussfassung über einen Wartungsvertrag für die Lüftungsanlage Grundschule Lichtenau

Der Marktgemeinderat hat die Firma ESW Luft- und Klimatechnik GmbH im Jahr 2022 mit dem Einbau einer stationären raumlufttechnischen Anlage für die Grundschule beauftragt. Dies Firma ESW hat jetzt ein Angebot für einen Wartungsvertrag der Lüftungsanlage abgegeben.

Der Filterwechsel ist jährlich notwendig, alle 2 Jahre muss eine Hygieneprüfung stattfinden. Bei Abschluss des Wartungsvertrages mit der Firma ESW Luft- und Klimatechnik GmbH wird die Anlage jedes Jahr gewartet. Dadurch verlängert sich die Gewährleistungsfrist auf 4 Jahre. Ohne Abschluss eines Wartungsvertrages endet die Gewährleistung gem. § 13 VOB/B nach 2 Jahren. Die Kosten für die Wartung betragen zwischen 3.618,79 Euro im ersten Jahr und 4.069,80 Euro brutto im 4. Jahr. Die Kosten für die Filter sind in der Summe nicht enthalten.

Vom eigenen Personal kann die Wartung nicht übernommen werden, da hierfür spezielle Kenntnisse bzw. Fortbildungen notwendig sind. Zur Teilnahme an den Lehrgängen ist als Voraussetzung eine abgeschlossene Ausbildung in der Lüftungs- oder Anlagentechnik (SHK) notwendig.

Der Bauausschuss beschließt, den Wartungsvertrag abzuschließen, um von einer regelmäßigen Wartung und längeren Gewährleistung zu profitieren.

Es soll geprüft werden, ob die Wartung zukünftig durch eigenes Personal durchgeführt werden kann.

 

Bauleitplanung der Stadt Ansbach; Beteiligung als Nachbargemeinde;
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem VEP Nr. HE/Ob16 "für einen Teilbereich zwischen Hauptstraße und Zogelweg in Obereichenbach"

Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Aktivierung der Baulücke, die bereits erschlossen ist. Das Plangebiet liegt im Nordosten des Ansbacher Stadtgebietes innerhalb der Gemarkung Hennenbach und ist dem Stadtteil Obereichenbach zuzuordnen

Das Gremium stellt fest, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen die Belange des Marktes Lichtenau nicht berühren und der Markt Lichtenau keine Einwendungen vorbringt.

 

Bauleitplanung der Stadt Wolframs-Eschenbach; Beteiligung als Nachbargemeinde;
Sanierungsbebauungsplan Nr. 18 "Adelmannsdorfer Straße"

Mit dem Sanierungsbebauungsplan „Adelmannsdorfer Straße“ soll der Charakter des überwiegend in der Nachkriegszeit an der vorhandenen Ortsverbindungsstraße ohne weiteren Erschließungsaufwand entstandenen Vorstadtbereichs erhalten und gesichert werden.

Es werden keine neuen Baufelder ausgewiesen und keine Erschließungsstraßen gebaut. Es geht vielmehr um Festsetzungen für das künftige weitere Bauen, das verhindern soll, dass en Wildwuchs an Bautypen und -formen entsteht.

Das Gremium stellt fest, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen die Belange des Marktes Lichtenau nicht berühren und der Markt Lichtenau keine Einwendungen vorbringt.

 

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Errichtung einer Boules-Anlage im Rathausgarten

Wie die die Interessensgemeinschaft Partnerschaft Lichtenau – Vicq-sur Breuilh dem Markt Lichtenau mitgeteilt hat, bietet die Gemeinschaft seit dem letzten Jahr regelmäßig in der Festungsanlage für ihre Mitglieder und interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit an, das in Frankreich traditionelle Boules zu spielen. Dieses Angebot kommt sehr gut an. Zwischenzeitlich sind es bis zu 20 Mitspielerinnen und Mitspieler.

Leider ist der Boden der Festungsanlage für das Boules-Spielen nur bedingt geeignet.

Deshalb möchte die Interessensgemeinschaft zusammen mit dem Markt Lichtenau eine offizielle Boules-Bahn errichten. Der Aufwand für zwei Bahnen mit je 4 m x 15 m ist überschaubar. Notwendig wäre die Auskofferung des Geländes, eine verdichtete Mineralbetonunterschicht und darauf Split in der Körnung (1-3). Zur Begrenzung eignen sich größere Holzbalken.

Die Bahnen sollen im Garten vor dem Rathaus errichtet werden.

Die Interessengemeinschaft möchte mit der  Aktion mehr in die Öffentlichkeit und viele Bürgerinnen und Bürger dazu einladen, jederzeit das schöne Boules zu spielen und auf die Partnerschaft aufmerksam machen. Es haben sich bereits Bürger gemeldet, die im Bereich des Ehrenamtes bereit sind, bei der Errichtung zu unterstützen. Selbstverständlich wird sich die Interessensgemeinschaft verpflichten, für den Unterhalt und die Pflege der Bahn die Verantwortung zu übernehmen.

Die Interessengemeinschaft würde sich freuen, wenn die Gemeinde die Initiative zur lebendigen Gestaltung der Partnerschaft mit den französischen Freunden unterstützt.

Die Mail einer Bürgerin, die sich gegen die Anlage ausspricht, wurde dem Gemeinderat vorgelegt. Die Ablehnung wird u. a. damit begründet, dass eine der wenigen Grünflächen in Lichtenau verloren geht.

Im Gremium wird über den Standort diskutiert. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass der Platz im Rathausgarten für die Anlage geeignet sei, weil er zentral gelegen ist.

Es wird angestrebt, die Anlage bis zum Besuch der französischen Partnergemeinde im Mai fertigzustellen.

Der Bauausschuss beschließt, für die Errichtung der Boule-Anlage und evtl. weiterer möglichen Maßnahmen, wie z. B. die Anschaffung von Tischen/Bänken und Anpflanzungen einen Antrag beim Regionalbudget einzureichen. Durch die Maßnahme soll die Anlage insgesamt aufgewertet werden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, wird vorerst nur die Boule-Anlage errichtet.


Behandlung von Anträgen auf Baugenehmigung

Wohnraumerweiterung und Errichtung einer Schleppdachgaube im Rutzendorfer Weg;

Neubau eines Einfamilienhauses in Oberrammersdorf im neuen Baugebiet;

Bekanntgabe über Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Errichtung einer Dachgaube im Schulweg

Bericht über die Bauausschuss-Sitzung vom 13.11.2023

Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von Spielgeräten für den Spielplatz Oberrammersdorf
Bei der letzten Jahreshauptinspektion der Spielplätze sind bei dem Spielturm mit Rutsche auf dem Spielplatz in Oberrammersdorf diverse Mängel festgestellt worden. Der gesamte Spielturm entspricht nicht der DIN EN 1176. Die dringende Empfehlung des Prüfers war der Abbau und die Anschaffung eines neuen Spielgerätes.
Auf der Ortsbürgerversammlung am 20.07.2023 wurden die Wünsche der Kinder für ein neues Spielgerät aufgenommen Daraufhin wurden bei verschiedenen Firmen Angebote eingeholt.  Die Spielgeräte wurden ohne Aufstellung und Gründung angeboten. Bauamtsleiter Christian Dietrich stellt die verschiedenen Möglichkeiten vor.
Nach der Diskussion entscheidet sich das Gremium einstimmig für das Spielgerät der Fa. Espas zu einem Bruttopreis von 9.145,45 Euro, dieses ist etwas größer und ansprechender gestaltet und beinhaltet die von den Kindern gewünschte Rutschstange.
Von der Anschaffung des gewünschten Trampolins wird aufgrund der hohen Kosten abgesehen.
Es wird vorgeschlagen, die Dorfgemeinschaft am Rückbau des alten und am  Aufbau des neuen Gerätes zu beteiligen.

Behandlung von Anträgen auf Baugenehmigung
Anbau eines Balkons in  Lichtenau; Am Lerchenbuck
Errichtung einer Lagerhalle in Schlauersbach
Abbruch von Schuppen und Neubau einer Lagerhalle in Schlauersbach

Bekanntgabe – Antrag auf Errichtung einer Boules-Anlage im Rathausgarten
1. Bgm. Nehmer berichtet über einen Antrag der Interessengemeinschaft Partnerschaft Lichtenau – Viq-sur-Breuilh. Die Interessengemeinschaft möchte 2 Boules-Bahnen mit je 4 x 15 m im Rathausgarten errichten. Über den Antrag wird in einer der nächsten Sitzungen abgestimmt.

Bericht über die Bauausschuss-Sitzung vom 11.09.2023

Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Straßen  "Am Fuchsgraben" und „Zur Salzleite“ im Gewerbegebiet Lichtenau A6 zu Ortsstraßen

Die beiden Straßen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 16 Gewerbe- und Industriegebiet an der Autobahn sind bereits seit längerem baulich fertiggestellt und benutzbar. Die Straßen dienen der Erschließung des Gewerbegebietes Lichtenau A6.

Damit die Straßen als öffentliche Straßenfläche von der Allgemeinheit genutzt werden können ist ein allgemeiner Rechtsetzungsakt in der Form einer Widmung nach Art. 6 Bayer. Straßen- und Wegegesetz erforderlich.

Der Bauausschuss widmet die beiden Anlagen zur Ortsstraße.

 

Beratung und Beschlussfassung über die Anordnung einer Reduzierung der Geschwindigkeit bei der Ortsverbindungsstraße zwischen Lichtenau und Malmersdorf in Bereich des Sportplatzes

Der Bauausschuss des Marktes Lichtenau hat sich bereits in seiner Sitzung am 08.04.2019 mit der gefährlichen Situation am Sportplatz Lichtenau beschäftigt. Derzeit ist dort eine Geschwindigkeit von 60km/h erlaubt. Der Bauausschuss hat damals die Errichtung eines Gehwegs zum Sportplatz und eine Beleuchtung beschlossen. Diese Maßnahmen wurden durchgeführt.  Eine Geschwindigkeitsreduzierung durch Pflasterungen wurden angedacht, aber nicht durchgeführt.

Leider kommt es in diesem Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil spielende Kinder die Straße plötzlich wechseln. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 60km/h. Das ist nach Ansicht der Verwaltung viel zu hoch. 

Nach einer ersten Einschätzung der Polizeiinspektion Heilsbronn ist eine Verlegung des Ortsschildes bis zum Ende des Sport- bzw. der Tennisplätze nicht möglich. Eine Geschwindigkeitsreduzierung außerhalb des Ortsbereiches ist ebenfalls nicht möglich. Bauliche Maßnahmen sind jedoch grundsätzlich möglich.

Im Gremium wird rege über die Angelegenheit diskutiert. Es herrscht die einhellige Meinung, dass hier etwas unternommen werden muss. Die Autofahrer würden sich nicht an die vorgeschriebenen 60 km/h halten, sondern noch schneller fahren.

Im Gremium wird vorgeschlagen, die folgenden Maßnahmen zeitnah umzusetzen:

  • Aufstellung von Schildern  „Achtung spielende Kinder“ oder „Achtung Sportbetrieb“
  • Aufstellung von Schildern „Freiwillig Tempo 30“
  • Fahrbahnverengung auf beiden Seiten (ähnlich wie in Volkersdorf), diese sollten sich ca. 10 m vor und nach dem Übergang befinden.
  • Aufstellen eines – vorerst mobilen -  Geschwindigkeitsmessgerätes

Im Anschluss soll beobachtet werden, welche Wirkung die Maßnahmen zeigen. Falls notwendig, könnte dann ein fest installiertes Geschwindigkeitsmessgerät angebracht werden.  Sollten die vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, wäre über die Anbringung von Abbremsbaken für die Fußgänger nachzudenken.

 

Antrag auf Schaffung einer zweiten Zufahrt zu einem Grundstück „Am Lerchenbuck“

Der Eigentümer eines bisher unbebauten Grundstückes in der Straße „Am Lerchenbuck“ hat den Antrag auf Schaffung einer 2. Zufahrt zu seinem Grundstück gestellt.

In ähnlichen Fällen wurde eine 2. Zufahrt gestattet, das Material wurde vom Markt Lichtenau gestellt, damit ein einheitliches Pflasterbild vorhanden ist, alle anderen Kosten waren durch den Vorhabensträger zu übernehmen. Die Arbeiten sind durch eine Fachfirma durchzuführen.

Das Gremium hat auch in diesem Fall der Schaffung einer weiteren Zufahrt  auf der westlichen Grundstücksseite zugestimmt. .

 

Behandlung von Bauanträgen

Anträge auf Baugenehmigung

  • Neubau Logistikzentrum mit Büro- und Sozialflächen, Sprinklertank, Pförtner sowie PKW- und LKW-Stellplätzen im Gewerbegebiet Lichtenau A6
  • Kindergarten Lichtenau; Umnutzung und Errichtung einer Stützmauer inkl. Metallgitterzaun in der Finkenstraße
  • Zelt-Containerüberdachung im Gewerbegebiet Lichtenau A6

Antrag auf  Vorbescheid;

  • Neubau eines Wohnhauses; in Lichtenau in der Ansbacher Straße

Bericht aus der Bauausschuss-Sitzung vom 14.08.2023

Bauleitplanung der Gemeinde Petersaurach; Beteiligung als Nachbargemeinde;
13. Änderung Flächennutzungsplan sowie Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 40/8 "Solarpark Tieffeld"

Die Gemeinde Petersaurach beabsichtigt südwestlich von Altendettelsau, einem Ortsteil von Petersaurach, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage aufzustellen. Parallel hierzu soll der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Petersaurach im Bereich des Vorhabens geändert werden.

Das Gremium stellt fest, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen die Belange des Marktes Lichtenau nicht berühren und der Markt Lichtenau keine Einwendungen vorbringt.

Behandlung von Bauanträgen
Anträge auf  Baugenehmigung;
Es wurde über den Antrag zum Bau einer Maschinenhalle beraten. Der Bauantrag wurde nach der Sitzung zurückgezogen.

Bericht über die Bauausschusssitzung vom 12.06.2023

Straßensanierungen 2023; Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Auftragserteilung
Zu den bereits laufenden oder bereits abgeschlossenen Straßenbauarbeiten in diesem Jahr sollen noch weitere Straßen saniert werden.
Das Gremium beauftragt die Fa. Meyer aus Windsbach mit der Durchführung von Deckensanierungen im Bereich Gotzendorf und Fischbach sowie von zwei zugehörigen Feldzufahrten. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 55.000 Euro brutto.

Berichterstattung zur durchgeführten Glasfasererschließung Schule mit Gehwegerneuerung
Bauamtsleiter Günther Simon berichtet über die Baumaßnahme. Die Telekom hat ein  hatte ein Kostenangebot mit einer Gesamtsumme von 104.029,22 Euro vorgelegt-. Der max. Förderbetrag beträgt 50.000,- Euro. Der Markt Lichtenau hätte einen Kostenanteil von 54.000 Euro bezahlen müssen, ohne dass eine wesentliche Verbesserung der Straßenentwässerung und der Gehwegbereiche erfolgt wäre.

Der Marktgemeinderat hat dann beschlossen, dass in Teilbereichen eine umfangreiche Gehwegsanierung mit Verlegung von Leerrohren durch die Marktgemeinde erfolgen soll. Daraufhin wurde dem Markt Lichtenau von der Telekom ein neues Kostenangebot mit einer Gesamtsumme von 57.968,96 Euro brutto vorgelegt und beauftragt. Nach Abzug der Förderung verbleiben bei der Marktgemeinde voraussichtlich 7.968,96 Euro brutto. Das geringere Angebot resultiert daraus, dass die Grabarbeiten im Zuge der Gehwegsanierung mit erfolgen konnten.

Die Fa. Hirschmann aus Treuchtlingen wurde mit den Arbeiten im Jahr 2022 beauftragt. Die abgerechneten Gesamtkosten betrugen 72.957,70 Euro brutto.

Durch die Telekom wurde eines der beiden Leerrohre wie vereinbart übernommen. Ein zweites Leerrohr befindet sich weiterhin im Eigentum der Marktgemeinde Lichtenau und könnte zur Glasfasererschließung des Wohnbereiches verwendet werden.

Gehwegerneuerungen "Am Baumfeld"; Beratung und Beschlussfassung der Gehwegpflasterung (Freigabe der Gesamtkosten)
In den Sitzungen des Bauausschusses wurde schon mehrmals die Leitungsverlegung der N-Ergie Netz GmbH durch den Ortsteil Boxbrunn bis zur Trafostation an der Gerhart-Hauptmann-Straße diskutiert und abschließend freigegeben.

Vor Durchführung der Asphaltarbeiten (Deckenbau) im Ortsteil Boxbrunn wurde die vereinbarte Leitungsverlegung durch die N-Ergie durchgeführt.

Im Zuge dieser Arbeiten wurde angeregt, dass im Gehwegbereich „Am Baumfeld“ ein Leerrohr für eine spätere Glasfasererschließung mitverlegt werden sollte. Die N-Ergie hat das Leerrohr kostenfrei mit verlegt.  

Es wurde festgelegt den Gehwegbelag im Anschluss der Leitungsarbeiten durch die Marktgemeinde in gepflasterter Oberfläche herzustellen. Die Kosteneinsparung durch die nicht erfolgte Asphaltierung des Leitungsgrabens wurde der Marktgemeinde gesamtheitlich erstattet und beträgt 9.332,64 Euro.

Die Pflasterarbeiten wurden durch die Fa. Böhm aus Suddersdorf durchgeführt. Bei Durchführung der Arbeiten wurden zusätzlich die Pflasterausrundungen in den Einfahrtsbereichen (Am Wasen und Heckenweg) und der jeweiligen Anschlussbereiche mit ausgeführt.

Die Gesamtkosten der Pflasterverlegung durch die Firma Böhm Pflasterbau betragen 31.112,27 Euro brutto und wurden vom Gremium freigegeben.

Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Straßen "Schäferwasen" in Schlauersbach und „Ringelwiese“ in Oberrammersdorf  zur Ortsstraße nach Art. 6 BayStrWG
Der Bauausschuss des Marktes Lichtenau beschließt

  • die Straßenfläche Fl.Nr. 84, Gemarkung Schlauersbach  und
  • die Straßenfläche Fl.Nr. 1793 Gemarkung Oberrammersdorf

gemäß Art. 6 und Art. 46 Abs. 2 BayStrWG zur Ortsstraße zu widmen.

Bauleitplanung der Stadt Windsbach; Beteiligung als Nachbargemeinde;
Bebauungsplan Nr. 29 mit integriertem Grünordnungsplan "An den Feldwiesen"

Die Stadt Windsbach hat mit Beschluss vom 19.10.2022 zur gezielten Steuerung und Weiterentwicklung der Siedlungsentwicklung in Windsbach die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 29 „An den Feldwiesen“ beschlossen.

Mit der vorliegenden Planung soll im Innenbereich Wohnraum in Form von Geschosswohnungsbau, verträgliches nicht störendes Gewerbe sowie soziale Nutzungen in Form von medizinischen Versorgungsangeboten und seniorengerechten Wohnformen (auch betreutes Wohnen) realisiert werden.

Das Gremium stellt fest, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen die Belange des Marktes Lichtenau nicht berühren und der Markt Lichtenau keine Einwendungen vorbringt.

Behandlung von Bauanträgen
Anträge auf  Baugenehmigung;
Abbruch Anbauten und Nutzungsänderung des ehemaligen Wohnhauses zu einer landwirtschaftlichen Lagerhalle in Büschelbach

Umbau eines bestehenden Stalles zu einem Wohnhaus sowie Neuerrichtung eines Anbaus und einer Garage im Stritthof

Das Einvernehmen wurde jeweils einstimmig erteilt.

Bericht über die Bauausschuss-Sitzung vom 08.05.2023

Behandlung von Bauanträgen

  • Umnutzung und Umbau zur Nahwärmeanlage und Kleingarage in Rückersdorf
  • Errichtung einer Elektro-Schnellladestation für E-Fahrzeuge mit 4 Stellplätzen, 2 Ladesäulen und 1 Trafo, im Gewerbegebiet Lichtenau A6, Am Fuchsgraben 
  • Teil-Nutzungsänderung einer ehemaligen Gaststätte zu einer Wohnung in der Ansbacher Straße
  • Errichtung eines behindertengerechten Zugangs, Nutzungsänderung der ehemaligen Gastwirtschaft zur Wohnung, Wohnungsumbau im OG und DG mit Balkonanbau und Aufzug, Windsbacher Straße
  • Errichtung eines Balkons am Mehrfamilienhaus in der Badstraße

Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von Mobiliar für Kitas in Lichtenau
Frau Magerl, die Referatsleiterin für Kinder und Jugend beim Bayerischen Roten Kreuz erläutert dem Gremium den aktuellen Stand des Betriebsübergangs und den zusätzlichen Bedarf an Mobiliar für die KITA Lichtenau anhand einer Präsentation. 

Der Trägerübernahmevertrag mit der Evang.-Luth. Kirche Lichtenau wurde geschlossen. Die Mitarbeiterinnen wurden offiziell über den Betriebsübergang unterrichtet, die Personalplanung wird derzeit abgeschlossen.

Der Namenswettbewerb ist abgeschlossen. Die Kita in der Bergstraße wird zu „BRK-Kita Berzwerge“ und die Kita in der Finkenstraße wird zu „BRK-Kita Burgzwerge“

Das bestehende Inventar in den Kitas soll ergänzt werden, um den Kindern eine anregende und lehrreiche Spielumgebung zu bieten. Einige Räumlichkeiten benötigen etwas mehr Inventar um die Voraussetzungen der Aufsichtsbehörde adäquat zu erfüllen. Besonders Tische und Stühle werden benötigt, um allen Kindern Platz zu bieten. Die ehemaligen Räumlichkeiten des Horts müssen komplett neu ausgestattet werden.

Der Bauausschuss beauftragt den BRK Kreisverband Ansbach mit der Beschaffung des Mobiliars für die KITA Lichtenau. Grundlage für die Beschaffung ist das Angebot der Fa. HAPA in Höhe von 29.075,19 Euro. 

Beratung und Beschlussfassung über die Übernahme von Inventar des ehemaligen Trägers der KITA Lichtenau aus dem Standort Finkenstraße
Der Markt Lichtenau kann das Inventar der KITA Lichtenau für den Standort Finkenstraße übernehmen. Die Ev. Kirche hat hierfür den jeweiligen Zeitwert angesetzt. Er beträgt insgesamt 58.161,90 €. Der Bauausschuss wird gebeten, das Inventar zu diesem Preis zu übernehmen.

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, das Inventar der KITA Lichtenau für den Standort Finkenstraße zum genannten Preis zu übernehmen.

Grundschule Lichtenau; Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von Stühlen und Tischen für die Offene Ganztagsschule
Derzeit wird geprüft, welches Mobiliar des Horts in der Finkenstraße in der OGS weiterverwendet werden kann. Darüber hinaus wird die Anschaffung weiteren Mobiliars notwendig sein.

Von der Grundschule Lichtenau wurde ein Angebot von der Firma VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken aus Tauberbischofsheim eingeholt. Der Bauausschuss beschließt, die Möbel für die Offene Ganztagsschule in der Grundschule zu beschaffen. Grundlage ist das Angebot der Fa. VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken in Höhe von 12.091,44 Euro.

Mittlerweile hat  ein Termin im Kindergarten Finkenstraße stattgefunden und es wurde festgestellt, dass die Möbel, die von der Kita nicht benötigt werden, verwendet werden können. Deshalb werden sich die Kosten für die Möbelanschaffung verringern.

Bericht aus der Bauausschuss-Sitzung vom 13.03.2023

Beratung und Beschlussfassung über erforderliche Arbeiten an den Außenanlagen am Kindergarten Finkenstraße

Zu diesem Tagesordnungspunkt fand vor der Sitzung ein Ortstermin am Kindergarten in der Finkenstraße statt. In Abstimmung mit dem neuen Betriebsträger der Kindergarteneinrichtungen sollten im Außenbereich des Kindergartens einige bauliche Verbesserungen vorgenommen werden.
Bauamtsleiter Günther Simon hat den Mitgliedern des Bauausschusses die Einzelmaßnahmen vor Ort erläutert.
Für diese Maßnahmen werden die Kosten kalkuliert bzw. Angebote eingeholt. In einer der nächsten Sitzungen soll eine Entscheidungsfindung stattfinden.
Eine Stützwand und Zaunabgrenzung zur bestehenden Wohnbebauung im Norden entlang des Eingangsbereichs soll im nächsten Jahr eingeplant und errichtet werden.
Die Eingangstür am Zaun sollte zeitnah eine automatische Schließfunktion erhalten und der Türgriff als Knaufgriff ausgestattet werden.
Für die Groß-Kinderwägen werden Ketten und Schlösser angeschafft und entsprechende Befestigungsmöglichkeiten am Abstellbereich angebracht.
Ergänzungen an den Spielgeräten 2023: Schaukel und Korberneuerung an der Nestschaukel
Ergänzungen an den Spielgeräten 2024: Bodentrampolin und Klettergerüst
Angleichungen im Bereich des Treppenübergangs vom Neubau in den Altbau sind im Zuge der Schaukelerneuerung durchzuführen.

Schulgebäude – Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Sonnenschutzarbeiten im Zuge der Lüftungsinstallationen
Die Marktgemeinde Lichtenau hat am Förderprogramm für stationäre raumlufttechnische Anlagen teilgenommen und den Zuschlag erhalten. Der Fördersatz beträgt 80% der förderfähigen Kosten.
Die Lüftungsgeräte wurden in den Faschingsferien 2023 in Betrieb genommen.

Abschließend sind noch Anpassungen an den von Zu- und Abluft betroffenen Sonnenschutzanlagen erforderlich. Der Bauausschuss hat sich für die Variante entschieden, bei welcher im Bereich der Luftströme einzelne Lamellen in der Grundposition (horizontale Einstellung) belassen und in der Neigung nicht verändert werden. Es wurden 4 Firmen um Angebotsabgabe gebeten, lediglich ein Angebot ist eingegangen.
Zusätzlich muss für die Arbeiten am Sonnenschutz ein Fassadengerüst aufgestellt werden.
Die erwarteten Gesamtkosten für alle Arbeiten liegen unter dem beantragten Förderbetrag von 504.643,12 Euro.

Der Bauausschuss beauftragt die Firma Schenk aus Feuchtwangen mit der Lieferung und Montage der erforderlichen Raffstoreanlagen zum Bruttopreis von 28.810,26 Euro. Zusätzlich wird die Firma Gerüstbau Maier mit der Gerüststellung zum Bruttopreis von 4.075,75 Euro beauftragt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Freibad Lichtenau; Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe eines Sonnensegels
In den vergangenen Wochen wurden Kostenangebote für ein Sonnensegel am Kinderbecken im Freibad eingeholt. Die Preise für die Lieferung und Montage eines elektrisch betriebenen Sonnenschutzsegels würden ca. 25.000 Euro betragen. Zusätzlich ist noch ein Kostenansatz für die Fundamentarbeiten und für die erforderliche Stromerschließung  mit ca. 2.500 Euro einzuplanen.
Es ist zu berücksichtigen, dass bei den Erdarbeiten vorhandene Leitungen beschädigt und somit zusätzliche Kosten anfallen können. Der Förderverein Freibad Lichtenau hat sich bereit erklärt, einen Zuschuss zum Sonnensegel zu gewähren.

1. Bgm. Nehmer und Bauamtsleiter Günther Simon erläutern dem Bauausschuss, dass sich das Kinderbecken in einem sehr schlechten Zustand befindet und zeitnah erneuert werden müsste.

Nach langer Diskussion ist das Gremium zu der Entscheidung gelangt, dass erst das Kinderbecken saniert werden sollte, bevor ein elektrisch betriebenes Sonnensegel zu einem sehr hohen Preis angeschafft wird. Es wäre zu befürchten, dass das Sonnensegel dann nicht mehr zum neuen Becken passt.

Kurzfristig soll geprüft werden, ob das Sonnensegel, welches in der Burg gelagert wird, verwendet werden kann. Dieses Segel wurde früher als Bühnenüberdachung genutzt. Alternativ ist die Anschaffung eines starren Segels zu überprüfen. Die Verwaltung wurde beauftragt noch vor Saisonbeginn eine alternative Lösung zu finden und zu beauftragen.

Die Sanierung des Kinderbereichs im nächsten Jahr soll angestoßen werden. Eine Entscheidung hierüber hat der Marktgemeinderat zu treffen.

Behandlung von Bauanträgen
Anträge auf Baugenehmigung;
Neubau einer Leichtbauhalle, Gewerbegebiet A6, Am Fuchsgraben
Nutzungsänderung eines Stalles zu landwirtschaftlicher Mehrzweckhalle
(Abbruch und Neubau Dachstuhl, Einbau Heizung, Anbau Hackschnitzellager) in Ballmannshof
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Ausbau des Dachgeschosses im Steinbruchweg

Bekanntgaben
Bekanntgabe eines Beschlusses aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.02.2023.
Die Verwaltung gab bekannt, dass der Bauausschuss in der nichtöffentlichen Sitzung am 13.02.2023 die Auftragserteilung für die Archäologische Ausgrabung im Gewerbegebiet A6 beschlossen hat.
Der Bauausschuss beauftragt die Firma Specht mit der archäologisch-denkmalpflegerischen Begleitung zum Bruttopreis von 29.274,00 Euro. Die Abrechnung erfolgt nach Leistungsaufwand.
Des Weiteren ist mit dem Projektentwickler eine Kostenübernahme (50% bei max. 50.000,- Euro brutto) zu vereinbaren.

Bekanntgabe zur erfolgten Angebotsabfrage für PV-Dachanlagen auf gemeindlichen Liegenschaften
Die Verwaltung hat bei 6 Firmen um eine Angebotsabgabe für Solaranlagen am Kindergarten Finkenstraße und der Grundschule gebeten:
Es konnte von keiner dieser Firmen ein kurzfristiges Angebot abgegeben werden.
Es sollte eine erneute Angebotsabfrage im Herbst / Winter 2023 erfolgen.

Bericht aus der Bauausschuss-Sitzung vom 13.02.2023

Bericht über die Bauausschusssitzung vom 13.02.2023

Behandlung von Bauanträgen

Antrag auf Vorbescheid;
Umbau einer bestehenden Scheune zu einem Einfamilienwohnhaus mit Neuerrichtung einer Garage im Stritthof
Das Einvernehmen wurde nicht erteilt. Es bestehen keine Bedenken gegen das Bauvorhaben, wenn durch das Landratsamt Ansbach festgestellt wird, dass alle bauordnungsrechtlichen Vorschriften erfüllt werden.

Antrag auf Baugenehmigung;
Anbau an die Garage in Lichtenau; Von-Redwitz-Weg
Das Einvernehmen wurde erteilt.

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses im Baugebiet in Oberrammersdorf
Der Eingang des Bauantrages wurde vom Gremium zur Kenntnis genommen.

Bekanntgabe über ein Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer im Baugebiet Oberrammersdorf
Die Grünen-Fraktion hat im Dezember 2021 eine Anfrage zur Umsetzung von naturschutzrechtlichen Festsetzungen bei gemeindlichen Bebauungsplänen eingebracht. Die Anfrage wurde in den Sitzungen des Marktgemeinderates am 20.01.2022 und am 14.07.2022 behandelt.

Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit Gemeinderat Manfred Eschenbacher ein Merkblatt erarbeitet. Die Grundstückseigentümer sollten darüber informiert werden, dass es nicht nur bei der Errichtung des Wohnhauses Vieles zu beachten gibt, sondern auch bei der Planung der Außenanlagen. Mit dem Merkblatt informiert die Verwaltung über wichtige Regelungen für die Außengestaltung. Diese baulichen Vorgaben ergeben sich aus dem Bebauungsplan.

Angesichts des Klimawandels, der notwendigen Förderung der Artenvielfalt und der Schaffung attraktiver Orts- und Landschaftsbilder, kommt den Pflanzungen in den Neubaugebieten eine besondere Bedeutung zu. Grünelemente verschaffen Kühlung, binden Kohlenstoff, bieten Lebensraum für Tiere und mindern schädliche Umwelteinwirkungen. Damit die Ziele des Umweltschutzes erreicht werden, werden die Grundstückseigentümer gebeten, die Vorgaben des Bebauungsplans einzuhalten.

Bericht aus der Bauausschuss-Sitzung vom 09.01.2023

Behandlung von Bauanträgen – Antrag auf Vorbescheid

Zur Errichtung einer Abbund- und Fertigungshalle im Unterrottmannsdorf hat das Gremium das Einvernehmen hinsichtlich des  Standortes erteilt. . Weitere Einzelheiten müssen vor dem Bauantragsverfahren noch geklärt werden.

Beratung und Beschlussfassung zur Anschaffung von Spielgeräten für die gemeindlichen Spielplätze im Jahr 2023

Der Bauausschuss hat sich mit den erforderlichen Neuanschaffungen für die gemeindlichen Spielplätze in den nächsten 2 Jahren befasst. Geplant sind Neuanschaffungen in Höhe von ca. 24.000 Euro. Hinzu kommen noch die Montagekosten. Aus dem Gremium kommt der Vorschlag, die Ortsbürger zu bitten, bei der Aufstellung der Spielgeräte und notwendigen Reparaturen von Zäunen an den Spielplätzen zu helfen. Damit könnten die  Kosten verringert werden.

Neben den Kosten für die Neuanschaffungen kommen noch die jährlichen Unterhaltskosten für Reparaturen, Mäharbeiten, Prüfungen usw. hinzu.

Sachstandsbericht zu geplanten Gehweg- und Straßensanierungen im Bereich des Rosengartens

Die Maßnahme war bereits mehrmals Thema im Gemeinderat und Bauausschuss. Es erfolgten die Abstimmungen mit Regierung von Mittelfranken (Städtebauförderung), Untere Denkmalschutzbehörde,  dem Behindertenbeauftragten des Landkreises und dem Staatlichen Bauamt Ansbach. Der Bauausschuss wird von Bauamtsleiter Günther Simon über den aktuellen Sachstand informiert.

Das Projekt „Rosengarten“ umfasst die Maßnahmen

  • Neubau des Gehwegs entlang der Holzschuherstraße mit der barrierefreien Straßenanbindung
  • Neuverlegung der Pflasterung im Bereich der historischen Festungszufahrt  (vom Jugendzentrum zur Festung)
  • Errichten eines barrierefreien Pflasterstreifens im Straßenverlauf
  • Gesamtheitliche Erneuerung der Zufahrt und der Parkflächen entlang der Festungsanlage (Finanzierung durch den Freistaat Bayern)

Der Bauausschuss hat in der Sitzung seine Zustimmung zur Beantragung der Städtebauförderungsmittel und Vorbereitung und Versendung der Ausschreibungsunterlagen gegeben. Eine Auftragsvergabe erfolgt in einer der kommenden Sitzungen des Marktgemeinderats.

Geplante Straßensanierungen im Jahr 2023

Der Marktgemeinderat hat beschlossen, jährlich ca. 300.000 Euro für Straßensanierungen zur Verfügung zu stellen.

Das Gremium hat den derzeitigen Straßenzustand zwischen Weidenmühle und Zandtmühle besichtigt und mögliche Verbesserungen der anstehenden Straßensanierung vorgeschlagen. Durch die Verwaltung wurde ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet, die voraussichtlichen Kosten festgestellt und mit verschiedenen Projektbeteiligten die Ausführung abgestimmt. Die Stadt Merkendorf plant voraussichtlich auf Ihrem angrenzenden Gemeindegebiet eine Fortführung der Straßenbaumaßnahme. Eine mögliche Verlängerung des Schmutzwasserkanals bis zur Weidenmühle wird geprüft.

Zu dieser Maßnahme kommen noch Sanierungsarbeiten zwischen Unterrottmannsdorf und der Weidenmühle, in der Nähe der Gotzenmühle, zwischen Fischbach und Sauernheim, Ausbesserung von Flurwegzufahrten

Die geschätzten Kosten für die geplanten Maßnahmen betragen ca. 250.000 Euro. Die genauen Summen werden noch ermittelt, die Auftragsvergabe erfolgt durch den Marktgemeinderat.

Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise zur anstehenden Brückenerneuerung Immeldorf – Malmersdorf

Die Autobahndirektion plant im Vorfeld der Erneuerung der Autobahnbrücke in Immeldorf eine separate Baustraße mit Brückenbauwerk zur Umfahrung der nicht nutzbaren Querung des Dorfbächleins an der GV-Straße zwischen Malmersdorf und Immeldorf zu errichten. Der Zustand der bestehenden Brücke lässt die Überfahrung mit dem Baustellenverkehr nicht zu. Nach Abschluss der Baumaßnahmen soll diese Ausweichstraße wieder zurückgebaut werden.

Der Markt Lichtenau hat mit der Autobahndirektion verhandelt und darum gebeten, eine gemeinsame Lösung mit Erneuerung des bestehenden Brückenbauwerks zu ermöglichen. Dies ist nachhaltiger. Die bestehende Brücke würde erneuert, eine Ausweichstraße wäre dann nicht mehr notwendig.

Problematisch ist der Fertigstellungszeitpunkt der Maßnahme bis Ende 2023. Sollte die Baumaßnahme bis zu diesem Termin nicht fertiggestellt sein, müsste der Markt Lichtenau die Kosten für die Bauverzögerung tragen.

Bauamtsleiter Günther Simon wird nach Durchführung und Bewertung des Bodengutachtens abklären, ob eine Verwirklichung der Maßnahme im genannten Zeitrahmen möglich ist und die erforderlichen Abstimmungen mit den beteiligten Behörden vornehmen. Eine Abstimmung über die Maßnahme erfolgt zu gegebener Zeit im Marktgemeinderat

Bericht über die Bauausschuss-Sitzung vom 12.12.2022

Beratung und Beschlussfassung über die Auftragserteilung der Leitungserneuerungen an der Pumpstation im Bereich der alten Turnhalle

Die bestehenden Abwasserdruckleitungen innerhalb der Pumpstation „Alte Turnhalle“ befinden sich in einem sehr schlechten Zustand und müssen dringend erneuert werden. Es mussten schon einzelne Löcher entlang der Druckleitung provisorisch mit Manschetten abgedichtet werden, um den Betrieb der Anlage zu gewährleisten.

Die Verwaltung schlägt vor, den gesamten technischen Bestand (Druckleitungen in Edelstahl und Steuertechnik) innerhalb des Pumpenhauses zu erneuern.

Von der Firma B+Z aus Lichtenau wurde eine Leitungsplanung ausgearbeitet und eine detaillierte Kostenkalkulation mit einem Kostenaufwand von ca. 12.000 Euro brutto vorgelegt.

Für den Maßnahmenteil Steuertechnik liegt derzeit noch kein Kostenangebot vor.

Der Bauausschuss erteilt seine Zustimmung zur Erneuerung der technischen Ausrüstung innerhalb der Pumpstation „Alte Turnhalle“ und beauftragt die Firma B+Z mit den angebotenen Leistungen zum Bruttopreis von ca. 12.000,- Euro.

Neuanschaffungen an gemeindlichen Spielplätzen

Im Zuge einer Bestandserhebung der Spielgeräte an den gemeindlichen Spielplätzen in Lichtenau und den Ortsteilen wurde der Zustand bzw. die vorhandene Ausstattung erfasst und bewertet.

Von der Bauverwaltung wurde eine Maßnahmenübersicht ausgearbeitet, welche dem Bauausschuss vorgestellt wird. Das Gremium bringt weitere Vorschläge ein. Diese werden von der Verwaltung in die Liste mit eingearbeitet und eine Priorisierung erarbeitet. Die Gesamtsumme der Maßnahme beträgt ca. 25.000 Euro. Die Kosten sollen auf 2 Jahre verteilt werden. In der Sitzung des Bauausschusses im Januar werden die Ergebnisse nochmals vorgestellt.

Baumaßnahme Museum; Fassadensanierung;

Das Gremium berät über Nachtragsarbeiten der Fa. Schmidt (Maler- und Putzarbeiten)  in Höhe von 18.96,95 Euro.

Bei der Sanierung des Heimatmuseums wurden die veranschlagten Kosten eingehalten und teilweise sogar unterschritten. Einzelne Positionen der Arbeiten waren in der Leistungsbeschreibung nicht berücksichtigt.

Behandlung von Bauanträgen

Das Einvernehmen zur Errichtung eines Carports im Gewerbegebiet A6 Lichtenau wurde einstimmig erteilt:

Verschiedene Bekanntgaben

  • Bauamtsleiter Günther Simon teilt den Sachstand zum Austausch der Leuchtmittel an den Straßenbeleuchtungen im Kernort Lichtenau mit (siehe hierzu eigener Artikel)
  • Die Marktgemeinde Lichtenau wird  sich mit den Maßnahmen
  • Platzgestaltung für einen kleinen Pausenraum am Schulgelände und
  • Erhalt und Ertüchtigung von Gewölbekellern für Fledermäuse in Immeldorf

um eine Förderung beim Regionalbudget der Kommunalen Allianz Kernfranken beteiligen.

Die Reaktivierung des Hexenbrunnens und Neugestaltung der Zuwegung im Rathauspark werden zurückgestellt. Diese Maßnahme könnte im Rahmen der Städtebauförderung erfolgen.

  • Bauamtsleiter Günther Simon berichtet, dass in der Kläranlage über einen Großbehälter (ca. 25 m³) für Eisen-III-Sulfate (Material zur Phosphatfällung) nachgedacht werden sollte. Die Klärwärter befördern derzeit das Material sehr aufwändig in den Keller.
  • Im Bauhof ist die Lagerung größerer Mengen Streusalz nicht möglich. Auch hier muss darüber nachgedacht werden evtl. auf dem Gelände der Kläranlage Platz für ein Silo oder ähnliches zu schaffen.

Bericht über die Bauausschuss-Sitzung vom 12.09.2022

Beteiligung als Träger öffentlicher Belange

Bauleitplanung von Nachbargemeinden

Der Markt Lichtenau wurde an dem Bauleitplanverfahren „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 Solarpark Aicher Weg" und 14. Änderung des Flächennutzungsplans" der Gemeinde Petersaurach beteiligt. Der Bauausschuss war der Ansicht, dass die Belange des Marktes Lichtenau nicht berührt werden

 

Behandlung von Bauanträgen

Das Einvernehmen wurde zu folgenden Anträgen jeweils einstimmig erteilt:

Anträge auf Vorbescheid;

Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Büschelbach

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport in Zandt

Das Einvernehmen wurde  hinsichtlich des geplanten Standortes erteilt

Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung;

Nutzungsänderung zur privaten Kfz-Werkstatt in Immeldorf, Hauptstraße

Anträge auf  Baugenehmigung;

Genehmigung einer Tankstelle für die gewerbliche Nutzung eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens in Wattenbach

Nutzungsänderung einer bestehenden Scheune; Räumlichkeiten zum Betrieb eines gewerblich landwirtschaftlichen Lohnunternehmens in Wattenbach

Neubau eines Einfamilienhauses im neuen Baugebiet in Oberrammersdorf, Ringelwiese

Antrag auf  Baugenehmigung;

Umbau des südlichen Flügels für eine Wohnung in Lichtenau; An der Brücke

Bekanntgabe von Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Es wurden 3 Anträge zur Errichtung von Einfamilienhäusern im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht.

Errichtet werden  2 Einfamilienwohnhäusern im neuen Baugebiet in Oberrammersdorf, Ringelwiese und ein Einfamilienwohnhaus in Lichtenau, Ahornstraße

Bericht über die Bauausschuss-Sitzung vom 13.06.2022

Behandlung von Bauanträgen

Das Einvernehmen wurde zu folgenden Anträgen jeweils einstimmig erteilt:

Antrag auf  Baugenehmigung;

Neubau/Umbau von Maschinenhalle und Garagen, Kirschendorf

Errichtung eines Balkons am bestehenden Wohnhaus, Immeldorf, Hauptstraße 20

Umbau einer Scheune zu Wohnzwecken, Ansbacher Straße

Bekanntgabe einer Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Carport und PV-Anlage

Lichtenau, Oberrammersdorf 32 (Baugebiet)

Bericht über die Bauausschuss-Sitzung vom 08.07.2024

Beratung und Beschlussfassung - Kläranlage Lichtenau; Prozessleitsystem FlowChief
Hinsichtlich des Prozessleitsystems der Kläranlage Lichtenau „Flow Chief“ wurden Änderungen bzw. Erweiterungen beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die- Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs für den Bauhof
Der Bauhofleiter Christopher Ramos stellt den aktuellen Fahrzeugpark vor.
Die Fahrzeuge des Bauhofs Lichtenau sind überwiegend Traktoren. Um wirtschaftlicher arbeiten zu können, wird  eine Ersatzbeschaffung für den Traktor Fendt II 360 GT vorgeschlagen.
Der Bauausschuss beschließt die Beschaffung eines Transporters (Kastenwagen) für den Bauhof und beauftragt die Verwaltung hierzu Angebote einzuholen. Der Fendt II 360 GT wird verkauft.

Beratung und Beschlussfassung - Stellungnahme Niederschlagswasser Einleitung Büschelbach und Malmersdorf
Die Unterlagen liegen aktuell öffentlich aus. Das Landratsamt Ansbach bittet um Stellungnahme zum Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach (Dauer der Erlaubnis, Bedingungen und Auflagen sowie Hinweise und Prüfbemerkungen). Der Bauausschuss hat zu den Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach vom 08.05.2024 keine Einwendungen

Behandlung von Anträgen auf Baugenehmigung:
Errichtung eines Anbaubalkons in Lichtenau; Schillerstraße
Neubau eines Wintergartens in Büschelbach
Umbau eines bestehenden Stallgebäudes zum Tierwohlstall in Büschelbach
Neubau eines Carports in Schlauersbach
Der Bauausschluss erteilt das Einvernehmen zu allen Anträgen.